Österreichischer Phantastikpreis

Aus German Science Fiction Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Österreichische Phantastikpreis ist ein Jurypreis, der ab 2025 jährlich die besten fantastischen Romane österreichischer Schriftstellerinnen und Schriftsteller für das vorherige Kalenderjahr prämiert. Der Preis ist mit 350 Euro dotiert.

Modalitäten

Eingereicht werden können Romane aus allen fantastischen Literaturrichtungen. Das reicht von Science Fiction, Fantasy und Horror bis hin zu allem, was dazwischen liegt. Gemeinsam soll diesen Romanen sein, dass sie Geschichten erzählen, die über die Wiedergabe des strikt Realen hinausgehen und mehr oder minder ausgeprägte übernatürliche, unerklärliche, wunderbare oder unheimliche Elemente und Begebenheiten enthalten.

Jury

Kuratiert wird der Preis von Erik R. Andara, mit dem gemeinsam Marco Rauch, Claudia Rapp, Rahel Sixta Schmitz, Faye Hell und Gernot Florian die Jury bilden.

Profil

Die Fantastik war seit jeher die umfassendste aller Literaturgattungen, die, in deren Narrativen alles möglich und jeder Ort und jeder Traum zu erreichen war. Die Fantastik unterhält die Menschen, kann aber auch Vorlagen dazu bieten, was es bedeutet, über sich selbst und die uns umgebende Welt hinauszuwachsen und nach dem Undenkbaren und Unerklärlichen zu streben. Die Fantastik gibt sich nicht mit der einen, uns bekannten Welt zufrieden. Sie stellt stets die Frage danach, was wäre, wenn es jenseits unseres Alltags und Vorstellungshorizonts mehr gäbe. Die Fantastik ist eine diverse, eine umfassende und eine kosmopolitische und damit und in ihrer besten Form eine zukunftsweisende Literaturgattung.

Der 1. Österreichische Phantastikpreis wurde eingerichtet, um die heimische fantastische Literatur als Sparte zu stärken, die in den Ehrungen und Auszeichnungen des allgemeinen Literaturbetriebs oft übersehen wird. Dieser Preis sieht sich als Mittel, der österreichischen Fantastik und ihren Vertretern zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen und die entstandenen Werke ihrer Wichtigkeit gebührend auszuzeichnen.

Weblinks

Einzelnachweise